Eine Abmeldung von einer Leistungskontrolle ist ohne Gründe bis zu den von der Studienplanung veröffentlichten Terminen möglich. Danach kann nur nach Vorliegen wichtiger Gründe (Krankheit, Unfall, etc.) eine Abmeldung von der Leistungskontrolle erfolgen (vgl. Studienplan Art. 5). Arztzeugnisse sind innert drei Tagen ans Dekanat einzureichen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die Leistungskontrolle mit einer 1 (nicht bestanden) bewertet.