1. Akkreditierung des Studienprogramms
Akkreditierung durch die AAQ
Das Bundesgesetz vom 23. Juni 2006 über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) enthält eine Akkreditierungspflicht für die Studiengänge, die zu einem eidgenössischen Diplom führen. Gleichzeitig enthält auch das Bundesgesetz vom 30. September 2011 über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, HFKG) eine Akkreditierungspflicht für alle Hochschulen und Institutionen im Hochschulbereich (institutionelle Akkreditierung) und die Möglichkeit einer freiwilligen Akkreditierung für universitäre Studienprogramme (Programmakkreditierung). Die Akkreditierung der Ausbildung in der Veterinärmedizin muss sowohl die Kriterien des HFKG für eine Programmakkreditierung wie diejenigen des MedBG erfüllen (Qualitätsstandards).
Das Akkreditierungsverfahren ist zweistufig und besteht aus einem Selbstevaluationsbericht und einer externen Evaluation sowie Besuch einer Gutachtergruppe zusammengesetzt aus Experten andere veterinärmedizinische Ausbildungsstätten. Die Akkreditierungsinstanz ist der Schweizerische Akkreditierungsrat (SAR). Die erste Akkreditierung der Vetsuisse-Fakultät, mit ihren beiden Standorten in Bern und Zürich, wurde mithilfe des Organs für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen (AAQ) im Jahr 2010 zum ersten Mal erfolgreich durchgeführt. Das Akkreditierungsverfahren wird seitdem alle 7 Jahre durchlaufen.
Die letzte Evaluation fand im Jahr 2024 statt und die Vetsuisse-Fakultät wurde auf Antrag der AAQ am 21. März 2025 vom SAR ohne Auflagen akkreditiert. Die nächste Akkreditierung ist für 2032 vorgesehen.